Ein Leichtflugzeug an einem sonnigen Tag im Freien geparkt

Sicherheit und Vertrauen

Benutzerbewertungen

Um die Sicherheit und das gegenseitige Vertrauen innerhalb der Wingly Community so hoch wie möglich zu halten, haben wir ein Benutzer-Bewertungssystem eingeführt. Nach jedem Flug können sich die Nutzer gegenseitig mit Sternen von 1 bis 5 bewerten und einen ausführlichen Kommentar abgeben. Es wird somit sichergestellt, das jeder Nutzer dem Ideal der Etikette entspricht.

Verifizierung von Nutzern

Jeder Nutzer (Passagier und Pilot) kann Wingly eine Adresse, Telefonnummer und ein Ausweisdokument zur Verfügung stellen, um sich auf der Plattform zu verifizieren. Das etabliert eine gute Basis gegenseitigen Vertrauens und erhöht die Sicherheit.
Piloten die Kostenteilungsflüge durchführen, müssen Wingly Kopien ihrer Pilotenlizenz und ihres Gesundheitszeugnisses zur Verfügung stellen, um bei Wingly verifiziert zu werden und ihre Flüge bewerben zu können.
Bei kommerziellen Wingly Pro-Flügen müssen unsere Partner eine gültige Lizenz und die betreffenden Zertifikate der Luftfahrtbehörden sowie die laut EU-Regulierung vorgeschriebenen Versicherungsdokumente nachweisen, um ihre Flüge auf Wingly bewerben zu dürfen.

Ist es legal?

Ja. Eine neue EU-Verordnung erlaubt ganz klar die Aufteilung der Kosten unter sogenannten Flügen auf Kostenteilungsbasis (siehe Art. 6 Abs. 4a VO (EU) Nr. 965/ 2012). Auch die EASA hat dies bestätigt.

Zur EU-Verordnung

Die Schweiz ist Mitglied der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) und unterliegt daher ihren Vorschriften. In der Schweiz gelten daher für "Flüge auf Kostenteilungsbasis" die gleichen Grundsätze wie in allen EASA-Mitgliedsländern. Die Rechtsabteilung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) bestätigte diesen Rechtsrahmen in einer E-Mail vom 21. Januar 2016.

Wingly Pro-Flüge werden von unseren kommerziellen Partnern angeboten. Sie unterscheiden sich von Kostenteilungsflügen dahingehend, dass sie nicht von Privatpiloten ausgeführt werden, sondern profitorientiert sind und so unter die Regulation der kommerziellen Luftfahrt fallen. Die Pro-Flüge werden von Luftfahrunternehmen durchgeführt, welche ein Luftverkehrsbetreiberzeugnis innehaben oder von zertifizierten Flugschulen.

Versicherung

In der allgemeinen Luftfahrt sind Passagiere, ihr Gepäck und Dritte am Boden durch die Haftpflichtversicherung des Halters versichert.
Außerdem hat Wingly für Flüge mit Privatpiloten eine Allianz Zusatzversicherung abgeschlossen. Beim Abschließen der Wingly Buchung für Kostenteilungsflüge besteht automatischer Versicherungsschutz.
Wingly Pro-Flüge werden als kommerzielle Flüge von unseren Partnern ausgeführt. Diese sind nach EU Richtlinien verpflichtet all ihre, über Wingly angebotenen Flüge, selbst zu versichern.
Mehr Informationen dazu findest du auf unserer Webseite unter Versicherung.

Bezahlen leicht gemacht

Wingly garantiert alle, mit dem Flug verbundenen, Transaktionen. Der Passagier zahlt dann bei der Buchung des Fluges, das Geld wird bis zum Flug einbehalten und anschließend an den Piloten überwiesen. Sollte der Flug nicht stattfinden, erhalten Passagiere den gezahlten Betrag auf eine Geschenkkarte.

Datenschutz

Wingly macht den Schutz der persönlichen Daten der Nutzer zu einer Priorität im Einklang mit der Allgemeinen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Weitere Informationen darüber, wie wir Daten erfassen, verwenden und schützen, sind im Abschnitt 6 unserer Nutzungsbedingungen enthalten.

Ein fliegender Keks?

Okay, diese Kekse fliegen nicht, und Sie können sie auch nicht essen. Aber wenn Sie Cookies akzeptieren, ermöglichen Sie uns, die Nutzung der Website zu analysieren, Ihre Vorlieben zu speichern und Ihre Erfahrung zu personalisieren. Und das ist alle Kekse der Welt wert... Akzeptieren Sie die Nutzung von Cookies?